Wir über uns
Jugendverbände sind der wichtigste Träger der Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz und decken ein großes Spektrum der Jugendarbeit ab.
Der Landesjugendring ist als Arbeitsgemeinschaft organisiert, in der zur Zeit 22 Kinder- und Jugendverbände in Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen sind. Außerdem fungiert er als Ansprechpartner für die kommunalen Jugendringe.
Der Landesjugendring vertritt als gemeinnütziger Verein die Interessen seiner Mitgliedsverbände sowie aller Kinder und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz gegenüber Politik und Gesellschaft.
Die Mitgliederversammlung und der ehrenamtliche Vorstand bestimmen die Arbeit des Landesjugendringes.
Die Geschäftsstelle koordiniert und organisiert die Arbeit des Landesjugendringes. Dort arbeiten zur Zeit 5 MitarbeiterInnen in den Bereichen Geschäftsführung, Projektreferat und Verwaltung.
Unsere Ziele
Der Landesjugendring setzt sich ein für
- bestmögliche finanzielle und rechtliche Bedingungen in der Kinder- und Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz
- die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen gesellschaftlichen, politischen und sozialen Bereichen
- die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements junger Menschen
- die Anerkennung der Jugendverbände als außerschulischer Bildungsträger
- ein lebendiges demokratisches Zusammenleben in allen Bereichen der Gesellschaft ohne nationalistische, rassistische, sexistische und diskriminierende Strukturen
- die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen sowie Frauen und Männern
- die Schaffung gleicher Lebens - und Bidungschancen für alle Kinder und Jugendlichen
- einen bewußten und nachhaltigen Umgang mit Natur und Umwelt
Unsere Dienstleistungen
Finanzen
- Kooperationspartner des Landes bei der Vergabe von Landesmitteln für Kinder- und Jugendbildungsmaßnahmen
- Organisation der landesweiten Jugendsammelwoche
Beratung und Information
- zu Fragen der Jugendarbeit
- zu projektbezogenen Themen, wie z.B. Kompetenzerweb in Jugendverbänden
- durch die regelmäßige Veröffentlichung des Newsletters "Info aktuell" mit Neuigkeiten aus Jugendarbeit und Jugendpolitik
Service
Fachliche Unterstützung
- Publikationen, Arbeitsgruppen und Veranstaltungen zu aktuellen Themen (zum Beispiel Ehrenamt, außerschulische Bildung, Rechtsextremismus, Medienpädagogik, Förderpolitik oder Ganztagsschule)
Gesetzliche Grundlage:
Jugendverbandsarbeit als Teil der Jugendarbeit soll laut § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Kinder und Jugendliche "zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialen Engagement anregen und führen".
"Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens (...) zu fördern" (§ 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes).
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